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Konzessionär (§ 34a GewO) Martin Heynert
31141 Hildesheim
Hohenstaufenring 64
Telefon +49.5121.269073
Telefax +49.5121.269074
E-Mail: martin.heynert@begleitschutz.biz

Aufsichtsbehörde:
Stadt Hildesheim, Gewerbeabteilung
Markt 1, 31134 Hildesheim

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Datenschutz

Bei Ihrem Besuch dieser Website werden nur die "Cookies" gesetzt, denen Sie beim Betreten dieser Website expliziert zugestimmt haben. Es werden keine personenbezogenen Angaben gespeichert außer

der IP-Adresse, von der aus Sie unsere Seite besuchen, Datum und Uhrzeit sowie die Namen unserer Seiten, die Sie aufrufen. Soweit es sich nicht um dynamische, sondern statische Adressen handelt, sind es personenbezogene Daten. Diese Daten sind zur Sicherstellung unserer IT-Sicherheit vor Angriffen erforderlich. 

der Angaben, die Sie freiwillig und bewusst auf einem unserer Formulare (z.B. "Tippgeberportal" oder "Kontakt") machen, nachdem Sie die "Absenden"-Taste aktiviert haben.

Personenbezogene Daten und Angaben über Sachverhalte, die eine berufliche Schweigepflicht (z.B. nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 des deutschen Strafgesetzbuches in der Fassung vom 17.7.2017 oder später) begründen und die Sie uns gegenüber gemacht haben, speichern wie unbegrenzt. Dies ist zwingend erforderlich, um bei späteren Anfragen anderer Personen eine Interessenkollision (z.B. nach § 43a Abs. 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung) erkennen und ausschließen zu können. Das Risiko einer Interessenkollision lässt sich zeitlich nicht beschränken. Es ist nicht etwa erlaubt, nach einer "Verjährungszeit" von 5 Jahren in derselben Sache gegen den früheren Mandanten tätig zu werden. Und selbst wenn das rechtlich zulässig wäre, würden wir das aus unserer persönlichen Ethik heraus, die den unbedingten und unbegrenzten Kundenschutz als oberstes Ziel hat, niemals tun. Bei der Vielzahl der Anfragen ist es auch nicht möglich, dieses Risiko rein aus der persönlichen Erinnerung des Rechtsanwalts her auszuschließen. Dies ist nur durch die unbegrenzte elektronische Speicherung Ihrer Daten und des übermittelten Sachverhalts möglich. Daher ist es uns aus übergeordneten rechtlichen Gesichtspunkten nicht möglich, Ihre aus Anlass einer Anfrage übermittelten Daten nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder auf Ihren Wunsch hin zu löschen. Der Rechtsanwalt selbst kann die ihm übermittelten Fakten auch nicht auf Befehl "vergessen". Wenn Sie mit der unbegrenzten Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihres Sachverhalts nicht einverstanden sind, sehen Sie bitte von einer Anfrage ab.

Unsere Kanzleiorganisation erfüllt nicht die Größenkriterien für die Einsetzung eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten. Diese Funktion nimmt Herr Rechtsanwalt Martin Heynert wahr.

Wenn Sie auf einem unserer Formulare personenbezogene Daten übermittelt haben, steht Ihnen ein Auskunftsrecht nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu:

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

die Verarbeitungszwecke;

die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;

die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;

falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;

das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;

das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. 2Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. 3Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.

Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Diese Rechte können im Einzelfall gemäß Art. 23 DS-GVO in Verbindung mit § 29 Bundesdatenschutzgesetz beschränkt sein als eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme darstellt, die Folgendes sicherstellt:

die nationale Sicherheit

die Landesverteidigung;

die öffentliche Sicherheit;

die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit;

den Schutz sonstiger wichtiger Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats, insbesondere eines wichtigen wirtschaftlichen oder finanziellen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats, etwa im Währungs-, Haushalts- und Steuerbereich sowie im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Sicherheit;

den Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und den Schutz von Gerichtsverfahren;

die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen die berufsständischen Regeln reglementierter Berufe;

Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben a, b, c, d, e und g genannten Zwecke verbunden sind;

den Schutz der betroffenen Person oder der Rechte und Freiheiten anderer Personen;

die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.

So können Gegner laufender Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren in der Regel keine Auskunft über die zu ihrer Person in der Sachaufklärung ermittelten Fakten erhalten, sondern nur über ihre hier gespeicherten persönlichen Korrespondenzdaten. Wer damit nicht einverstanden ist, kann sich bei den Datenschutzbeauftragten der Lander Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen sowie der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt in Magdeburg beschweren. 

Sämtliche gespeicherten Daten werden durch modernste informationstechnische Vorkehrungen gegen unbefugten Zugriff Dritter geschützt. Diese Verfahren werden ständig validiert und weiterentwickelt.